• Private Kranken- und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen erstatten die Kosten (je nach Vertrag) komplett oder teilweise
• Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nicht, da Heilpraktiker nicht zum Leistungskatalog gehören. Es gibt jedoch Ausnahmen:
– Einige Kassen bezuschussen bestimmte Leistungen, z. B. Homöopathie oder Spagyrik, wenn sie ärztlich verordnet sind
– Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert Entspannungsverfahren wie Yoga und Atemtraining in Gesundheitskursen — nicht Heilpraktiker-Sitzungen direkt – und bezuschusst Medikamente, sofern ärztlich verordnet
• Tipp: Kläre im Vorfeld bei deiner Kasse, welche Leistungen übernommen werden – ich helfe dir gerne mit allen notwendigen Infos weiter.